Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung

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Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung

6. Februar 2018 Allgemein Service 0

Viele meinen Garantie und Gewährleistung sei dasselbe, doch das ist nicht richtig. Grob überschlagen kann man sagen, dass Gewährleistung Sache des Händlers ist, eine Garantie Sache des Herstellers. Denn während ein Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet ist, steht es dem Hersteller frei, für sein Produkt zu garantieren.

Dazu hier mal ein Überblick und einige Fallbeispiele.

Gewährleistung

Die Gewährleistung (Mängelhaftung; engl. warranty) beschreibt die Rechtsfolgen und gesetzlichen Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.

Gewährleistung bedeutet hierbei, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Daher haftet der Verkäufer für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch für solche Mängel, die erst später bemerkt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt, aber nicht vertraglich ausgeschlossen werden!

Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe den Mangel aufwies.

Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Die Nacherfüllung ist dabei das vorrangige Recht. Sie ist zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch bzw. Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (z. B. Reparatur bzw. Nachbesserung) möglich. Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell möglich, jedoch beim Verbrauchsgüterkauf ausgeschlossen.

Garantie

Die Garantie (engl. guarantee) ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Herstellers oder Händlers gegenüber dem Kunden (Haltbarkeits- oder Funktionsversprechen).

Alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind (z.B. Art, Dauer und Umfang der Garantie), müssen klar definiert sein. Zum Lieferumfang gehört meist eine Garantiekarte, der man alle nötigen Informationen zur Garantie entnehmen kann.

Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile oder des gesamten Gerätes über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum ja garantiert wird.

Eine Garantiezusage darf die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall verringern oder ersetzen, sondern findet immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung.

(Quellen: www.e-recht24.de; www.anwalt-seiten.de; www.osnabrueck.ihk24.de / Stand: Sep. 2014)

Fallbeispiele – Garantie und Gewährleistung

Beim Kauf eines Neugeräts

Beispiel: Sie haben einen neuen Drucker erworben, dessen Hersteller eine Garantie von drei Jahren auf sein Gerät gibt. Als Käufer haben Sie also beides – in den ersten zwei Jahren die gesetzliche Gewährleistung nebst (oder zusätzlich zur) Herstellergarantie, im dritten Jahr dann nur noch die Herstellergarantie.

Beim Kauf eines Gebrauchtgeräts

Beispiel: Sie haben einen generalüberholten, gebrauchten Drucker von einem Händler erworben. Als Käufer haben Sie normalerweise eine zweijährige Gewährleistung. Jedoch ist es dem Händler erlaubt, die Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtgeräten auf ein Jahr zu beschränken. Prüfen Sie also ggf. die AGB des Händlers. Wird dort nicht explizit eine Gewährleistung für Gebrauchtgeräte auf ein Jahr beschränkt, findet die gesetzliche Regelung Anwendung – d.h. zwei Jahre Gewährleistungsfrist.

Beweislast im Gewährleistungsfall

Beispiel: Sie haben sich einen Laserdrucker gekauft (Neu- oder Gebrauchtgerät). Nach einem Monat stellen Sie fest, dass das Papier nur noch halbseitig bedruckt wird. Die Beweispflicht liegt hier beim Händler und Sie können auf eine Reparatur bestehen.
Sechs Monate nach dem Kaufdatum müssten widerum Sie beweisen, dass der Schaden von Anfang an bestand, doch das ist in der Praxis oft leider nicht mehr möglich. Aber hier zeigen sich top Händler oft recht kulant und handhaben den Fall zu Gunsten des Kunden (Kulanz).

Nacherfüllung im Gewährleistungsfall

Beispiel: Sie kaufen (online) eine neue kompatible Druckerpatrone, die auf dem Transportweg zu Ihnen nach Hause in der Verpackung ausgelaufen ist. Sie können als Kunde nicht auf „Nachbesserung“ bestehen, weil die Reparatur einer defekten Druckerpatrone unverhältnismäßig teurer als eine Nachlieferung wäre. Hier kommt also nur der Versand einer neuen Druckerpatrone in Frage.

Vertragsrücktritt im Gewährleistungsfall

Beispiel: Sie kaufen (online) eine kompatible Druckerpatrone, die in der Verpackung ausgelaufen ist. Sie schicken die defekte Druckerpatrone an den Händler zurück und bitten um eine neue. Diese kommt wieder ausgelaufen zu Ihnen, also schicken Sie sie wieder zurück. In der darauf folgenden Lieferung ist auch diese Druckerpatrone wieder fehlerhaft und ausgelaufen. Nun haben Sie das Recht, das Geld für die Patrone zurück zu verlangen und vom Kaufvertrag zurück zu treten.

Versandkosten im Gewährleistungsfall (im Onlinehandel)

Grundsätzlich gilt: Die Versandkosten im Gewährleistungsfall trägt immer der Händler. Doch Achtung: Nicht zu verwechseln mit dem Widerruf! Hierbei hat der Händler die Möglichkeit, die Rücksendekosten dem Verbraucher aufzuerlegen. Nähere Angaben zum Widerruf findet man in der Widerrufsbelehrung auf der Webshop-Seite aller seriöser Händler.

 

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